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Outfit GmbH
Beim Kupferhammer 5
D-74070 Tübingen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Outfit GmbH

I. Geltungsbereich

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung der Outfit GmbH, Beim Kupferhammer 5, D-72070 Tübingen (nachfolgend „Outfit“) mit Kunden, insbesondere für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen von Outfit. Sie regeln insbesondere das Zustandekommen des Vertrages zwischen Outfit und einem Kunden, die Abwicklung von geschlossenen Verträgen und die wechselseitigen Rechte und Pflichten.

2. Das Angebot von Outfit sowie diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist danach eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher gehören nicht zum Kundenkreis von Outfit.

3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Outfit nicht an, es sei denn, Outfit hat ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

II. Anbieter und Vertragspartner

Anbieter der Website Outfit.de ist und Vertragspartner des Kunden wird die:

Outfit GmbH

Beim Kupferhammer 5
D-72070 Tübingen
Tel. +49 (0) 7071 93570
info@outfit.de
www.outfit.de

Geschäftsführer: Sabine Heft, Chahin Hatam
Sitz der Gesellschaft: Tübingen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Registernummer: HRB 381477
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 160 330 456

 

III. Vertragsabschluss sowie Verhaltenspflichten bei Miete von Kleidung

1. Vertragsschluss bei Anpassung, Herstellung und/oder Lieferung von Kleidung zum dauerhaften Erwerb durch den Kunden

Outfit bietet Kunden die Möglichkeit die Anpassung, Herstellung und/oder Lieferung von Kleidungstücken für Unternehmenskleidung/Corporate Kleidung zum dauerhaften Erwerb anzufragen. Der Vertragsschluss richtet sich dabei nach den nachfolgenden Regelungen.

a. Die Präsentation der Produkte auf der Website ist kein verbindliches Angebot an den Kunden. Das Gleiche gilt für sonstige Werbeunterlagen wie z.B. Prospekte, Kataloge o.ä.

b. Der Kunde hat die Möglichkeit die Verfügbarkeit für ein oder mehrere Produkte anzufragen. Die Absendung der Anfrage durch den Kunden stellt noch kein verbindliches Angebot des Kunden an Outfit dar.

c. Wenn Outfit die Anfrage erhält, wird diese von den Mitarbeitern von Outfit bearbeitet. Der Kunde erhält dann – soweit Outfit die Beschaffung/Erstellung der Produkte möglich ist – auf Grundlage seiner Anfrage ein spezifisch erstelltes Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die gewünschten Produkte zu den zusammen mit dem Angebot übermittelten Konditionen in Textform (z.B. E-Mail, Brief oder Fax).

d. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, das von Outfit übermittelte Angebot durch eine entsprechende Erklärung gegenüber Outfit anzunehmen. Outfit hält sich dabei zwei Wochen ab Übersendung des Angebots an dieses gebunden (Bindefrist). Mit Zugang der Annahmeerklärung in Textform bei Outfit innerhalb dieser Frist kommt der Vertrag über die im Angebot genannten Produkte zustande.

2. Vertragsschluss bei Miete von Kleidung, Kündigung, Verhaltenspflichten

Outfit bietet Kunden außerdem die Möglichkeit die Anmietung von Kleidungsstücken für Unternehmenskleidung /Corporate Kleidung anzufragen.

a. Der Vertragsschluss über die Miete richtet sich nach den Regelungen über den Vertragsschluss über die Lieferung von Kleidung (Ziffer III.1 dieser AGB) mit der Abweichung, dass die Bindefrist von Outfit an das an den Kunden übermittelte Angebot zwei Werktage beträgt (Werktage sind insoweit Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg).

b. Der Mietvertrag wird regelmäßig befristet, d.h. über einen fixen Zeitraum geschlossen, so dass nach den gesetzlichen Vorschriften nur eine außerordentliche Kündigung zulässig ist. Für den Fall, dass mit dem Kunden ausnahmsweise ein unbefristeter Mietvertrag geschlossen wird gilt, dass der Kunde den geschlossenen Mietvertrag mit einer Frist von sieben Tagen kündigen kann. Die Frist aus § 580a BGB ist insoweit abbedungen.

c. Der Kunde verpflichtet sich, die gemietete Kleidung pfleglich zu behandeln und vollständig, geordnet und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Die gemietete Kleidung ist insbesondere vor Diebstahl,  zu schützen und vor allen Schäden zu bewahren, die nicht durch gewöhnliche Abnutzung entstehen. Der Kunde darf die gemietete Kleidung nicht bearbeiten oder verändern.  

IV. Vertragssprache und Speicherung des Vertragstexts

1. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

2. Der Vertragstext (die Bestellung) eines Kunden wird von Outfit gespeichert. Dieser gespeicherte Vertragstext ist für den Kunden jedoch nicht zugänglich. Der Kunde kann jedoch den Vertragstext für sich speichern, indem er das Angebot und seine Annahmeerklärung archiviert.

3. Der Kunde kann außerdem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website outfit.de jederzeit in der jeweils aktuellen Fassung einsehen; veraltete Fassungen werden dort nicht vorgehalten. Der Kunde kann dieses Dokument ferner ausdrucken oder speichern, z.B. indem er die üblichen Funktionen seines Programms zum Betrachten von Internetseiten (=Browser: dort meist „Datei“ -> „Drucken“ bzw. „Speichern unter“) nutzt oder indem er auf den Link „Seite drucken“ in der oberen rechten Ecke klickt.   

V. Eigentumsvorbehalt bei Lieferung von Kleidung zum Erwerb durch den Kunden

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Outfit.

2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Sache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde Outfit unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Outfit die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Outfit entstandenen Ausfall.

3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an Outfit in Höhe des mit Outfit für die betreffende Ware vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Outfit wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

4. Outfit verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.  

VI. Verletzung geschützter Rechte durch Bestellung des Kunden

1. Outfit ist nicht verpflichtet von Kunden eingereichte Unterlagen, Druckmotive u.ä. auf etwaige Verletzungen fremder Rechte, insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder Kennzeichenrechte (nachfolgend „Rechte Dritter“) zu prüfen. Die Verantwortlichkeit für die Prüfung der Rechtmäßigkeit und etwaige Rechtsverletzungen liegt allein beim Kunden. Wird durch den Kunden ein eigenes Motiv o.ä. übermittelt oder nimmt er in sonstiger Weise Einfluss auf das Produkt, versichert der Kunde gegenüber Outfit, dass die übermittelten Unterlagen/Informationen/Gegenstände frei von Rechten Dritter sind. Auch versichert der Kunde, dass er durch die Individualisierung des Produkts keine sonstigen Rechte Dritter verletzt.

2. Der Kunde wird Outfit von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter gegenüber Outfit geltend gemacht werden, soweit der Kunde diese Inanspruchnahme zu vertreten hat. Der Kunde erstattet Outfit alle insoweit entstehenden Rechtsverfolgungskosten und sonstigen Schäden.

3. Outfit behält es sich vor, eingegangene Anfragen abzulehnen, wenn bekannt wird oder der Verdacht entsteht, dass durch ein Druckmotiv Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzt werden.

 

VII. Geschützte Rechte von Outfit 

1. Sämtliche Rechte an Zeichnungen, Mustern u.ä., die dem Kunden von Outfit zur Verfügung gestellt wurden, stehen Outfit zu. Diese ausgehändigten Gegenstände und Unterlagen müssen nach Erledigung des Auftrages an Outfit zurückgegeben werden.

2. Outfit behält sich das Recht vor, die gelieferte Ware an geeigneter Stelle mit dem Firmennamen von Outfit zu versehen.

3. Von Outfit entwickelte Ideen, Konzepte, Texte, Entwürfe und Zeichnungen unterliegen ggf. dem Urheberrechtsschutz. Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke außerhalb des vertraglich vereinbarten Zwecks, insbesondere die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte, ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Outfit nicht zulässig.

4. Muster werden nur zum Zwecke der Ansicht und Prüfung geliefert und sind teilweise rechtlich geschützt. Der Kunde darf die vorgelegten Muster zur Prüfung verwenden und ist berechtigt diese seinen Drittkunden und Interessenten vorzulegen. Dabei hat er die Drittkunden auf bestehende rechtliche Schutzrechte und den eingeschränkten Verwendungszweck hinzuweisen. 

 

VIII. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

2. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung trägt der Kunde bei Lieferung an den Kunden die Transportkosten für einen versicherten Versand ab Lager. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.

3. Die Vergütung für die Lieferung von Kleidung zum dauerhaften Erwerb durch den Kunden ist fällig bei Lieferung der Ware. Bei Verträgen mit einem Lieferwert von mehr als 500,00 EUR ist Outfit jedoch berechtigt, eine Anzahlung i.H.v. 20 % des Kaufpreises zu verlangen. Die Vergütung für die Vermietung von Kleidung ist ebenfalls fällig bei Lieferung der gemieteten Kleidung.

4. Die Bezahlung fälliger Forderung von hat innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der entsprechenden Rechnung von Outfit beim Kunden zu erfolgen. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Outfit behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

5. Mit Gegenforderungen, die der Kunde auf Sach- oder Rechtsmängel der gelieferten Waren stützt, darf der Kunde gegenüber Outfit Forderungen nur aufrechnen soweit der zur Aufrechnung gestellte Betrag den mangelbedingten Minderwert der betroffenen Leistung oder die voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung bzw. der Mängelbeseitigung nicht übersteigt. Im Übrigen ist die Aufrechnung gegenüber Forderungen von Outfit nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

6. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so ist Outfit nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).  

IX. Lieferung und Bereitstellung, Rückgabe der Mietkleidung

1. Die Lieferung von bestellten Waren erfolgt durch Sendung ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Lieferanschrift.

2. Sofern Outfit die Bestellung des Kunden annimmt, wird die Auslieferung der Ware in angemessener Zeit nach Eingang der Bestellung veranlasst. Bei Änderungs- oder Ergänzungswünschen von Seiten des Kunden wird die Lieferzeit angemessen verlängert.

3. Falls Outfit ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant von Outfit seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist Outfit dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. Dieses Recht zum Rücktritt besteht jedoch nur dann, wenn Outfit mit dem betreffenden Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen hat und die Nichtlieferung der Ware auch nicht in sonstiger Weise von Outfit zu vertreten ist. In dem Fall eines solchen Rücktritts wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet.

4. Wenn Outfit an der Erfüllung einer Lieferverpflichtung durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die Outfit oder deren Lieferanten betreffen, gehindert wird und Outfit diese auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Outfit wird den Kunden unverzüglich vom Eintritt solcher Ereignisse in Kenntnis setzen. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.

5. Für gemietete Kleidung gilt daneben das folgende:

a. Der Kunde verpflichtet sich, die gemietete Kleidung vollständig nach Mietvertragsende und auf eigene Kosten und Gefahr per Paketdienst zurückzusenden. Für die rechtzeitige Rücksendung genügt es, dass der Kunde die gemietete Kleidung an dem, dem Mietvertragsende nachfolgenden Werktag (auch Samstag), dem beauftragten Paketdienst übergibt. Überschreitet der Kunde die vereinbarte Mietzeit, ist er für jeden Tag der Überschreitung (und bis einschließlich des Tages vor Rücksendung der Mietkleidung) verpflichtet die vereinbarte Tagesmiete an Outfit zu zahlen. Schäden, welche Outfit aufgrund verspäteter Rückgabe entstehen (etwa durch Schadensersatzansprüche Dritter), hat der verspätet zurückgebende Kunde zu ersetzen.

b. Die Rücksendung der Ware hat vorbehaltlich der üblichen Abnutzung in dem Zustand zu erfolgen, in dem sie empfangen worden ist. Die Reinigung der Kleidung übernimmt Outfit. Fehlende, beschädigte oder anderweitig im Wert geminderte Kleidungsstücke werden nach dem Zeitwert in Rechnung gestellt.    

X. Kundenkonto

Kunden haben die Möglichkeit, sich ein Kundenkonto auf der Website outfit.de einzurichten. Es ist Kunden nicht gestattet, die Zugangsdaten für ihr Kundenkonto an Dritte weiter zu geben. Für den Fall, dass ein Kunde Kenntnis davon erhält, dass Dritte Kenntnis von seinen Zugangsdaten erhalten haben, ist er verpflichtet, seine Zugangsdaten unverzüglich zu ändern. Kunden sind außerdem verpflichtet, Outfit umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ihr Kundenkonto von Dritten missbraucht wurde.  

XI. Gewährleistung und Verjährung der Gewährleistung

1. Bei Miete von Kleidung (s. Ziffer III. 2. dieser AGB) gilt: Die verschuldensunabhängige Haftung von Outfit als Vermieter für bei Vertragsabschluss vorliegende Mängel ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die für die Miete beweglicher Sachen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

2. Bei Anpassung, Herstellung und/oder Lieferung von Kleidung zum dauerhaften Erwerb durch den Kunden (s. Ziffer III. 1. dieser AGB) gilt: Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln nach Lieferung von Kleidung gelten die gesetzlichen Vorschriften (s. § 650 BGB bzw. §§ 433 ff. BGB), soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.

a. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist, wenn er Kaufmann ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist Outfit hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde, auch wenn er kein Kaufmann ist, offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von Outfit für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen, sofern Outfit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

b. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann Outfit zunächst wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Das Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

c. Outfit ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde die fälligen Vergütung bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.

d. Der Kunde hat Outfit die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde Outfit die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

e. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt Outfit, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus und hätte der Kunde dies bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennen können, kann Outfit die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.

f. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

3. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziff. XII und sind im Übrigen ausgeschlossen.

4. Ein als Gewebe umgesetztes Design muss u.U für die Umsetzung im Druck in Größe und Proportion modifiziert werden, da eine inhaltsgleiche Umsetzung technisch nicht immer möglich ist. Dies stellt keinen Mangel der Ware dar.

5. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln aus einem Vertrag über die Lieferung von Waren ein Jahr ab Ablieferung.

6. Die gesetzlichen Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB) bleiben unberührt.

7. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Kunden ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

XII. Haftung

1. Outfit haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Kunden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Outfit oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind sowie für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

2. Im Übrigen ist die Haftung von Outfit für Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt, soweit sich nicht aus einer von Outfit übernommenen Garantie etwas anderes ergibt:

a. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Outfit nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen durfte. Soweit Outfit hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

b. Für leicht fahrlässig verursachte Verzögerungsschäden ist die Haftung von Outfit auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch 5% des in dem betroffenen Vertrag vereinbarten Gesamtpreises beschränkt.

3. Die Bestimmungen der vorstehenden Absatzes gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen von Outfit.

XIII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen Outfit und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß Ziff. V. unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Outfit. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Outfit ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.